Ab 01.05.2019 zusätzliches Kennzeichen „d“ (Divers)
Bitte beachten Sie, dass ab 01.05.2019 im Feld „Geschlecht“ zusätzlich zu den bisherigen Kennzeichen („1“, „w“, „m“) auch das Kennzeichen „d“ (Divers) enthalten sein kann.
GDG: Digitale Schnittstelle
für Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein
Als Kreis oder kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein möchten Sie am digitalen Versand-Verfahren für sog. Kreismeldungen und sog. Stornomeldungen im Verfahren nach §7a GDG teilnehmen?
Die dafür erforderliche Infrastruktur auf Seiten des Landes ist seit Herbst 2017 betriebsbereit. Damit Ihr Kreis/Ihre Stadt über diese Schnittstelle Daten beziehen kann, muss eine einmalige Einrichtung erfolgen. Was dafür erforderlich ist, können Sie dieser Seite entnehmen.
2008 – 2022
Ablauf
Bis hin zur Inbetriebnahme sind nur wenige Schritte erforderlich:
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie Kontakt auf und teilen Sie folgende Informationen mit:
- Empfänger Kreis/kreisfreie Stadt
- Empfänger Postfach innerhalb des Landesnetzes (E-Mail Adresse)
- fachliche Ansprechpartnerin / fachlicher Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- technische Ansprechpartnerin / technischer Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- ggf. Ansprechpartnerin / Ansprechpartner bei Ihrem Software-Dienstleister
- sonstige Angaben, z.B. Wunsch-Termin
2. Auftragserteilung
Damit wir für Sie tätig werden dürfen und Systemänderungen vornehmen können, ist Ihre Auftragserteilung erforderlich. Dies wurde zwischen Ihrer Interessenvertretung und dem Land SH im Vorfeld verbindlich vereinbart.
Wir senden Ihnen ein verbindliches Angebot per E-Mail.
3. Einrichtung
Sobald die erforderlichen Angaben vorliegen und der Auftrag erteilt ist, kann die Einrichtung erfolgen.
Im Auftrag des Landesfamilienbüros stellen wir Ihnen die Schnittstellen-Dokumentation zur weiteren Verwendung bereit, zum Beispiel zur Weitergabe an Ihren Software-Dienstleister.
* Erfordert Kennwort
Die Einrichtung auf Landesseite erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche oder zum Wunschtermin. Der Versand der Daten erfolgt bereits ab dem Werktag nach der Einrichtung.
Sobald Sie digitale Daten erhalten, kann der Import auf Ihrer Seite getestet werden.
Es wird organisatorisch sichergestellt, dass Sie die postalischen Meldungen zunächst weiterhin erhalten. Dadurch können Sie die auf Ihrer Seite importierten Daten mit den postalischen Daten abgleichen und somit das Funktionieren Ihres Imports testen.
4. Abbestellen der Postsendungen
Nach Abschluss Ihrer Tests teilen Sie uns mit, dass und zu welchem Datum der postalische Versand eingestellt werden kann.
5. Abrechnung
Die individuellen Leistungen werden auftragsgemäß in Rechnung gestellt. Dies betrifft die einmaligen Kosten für die Einrichtung im Rechenzentrum des Landesamtes für soziale Dienste SH sowie gegebenenfalls Kosten für die Unterstützung Ihres Software-Dienstleisters bei der Erstellung der Import-Routinen auf Ihrer Seite.
Teilnehmende Kreise
Folgende Kreise nehmen bereits am digitalen Verfahren teil:
- Nordfriesland
- Schleswig-Flensburg
- Pinneberg
- Kiel
- Ostholstein
- Plön
- Rendsburg-Eckernförde
In Vorbereitung
- Kreis Herzogtum Lauenburg